AGB’s
composite design GmbH
© composite design GmbH 2012. Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 09.00 - 18.00 Uhr 
Es gelten unsere hier veröffentlichten AGB’s.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der composite design GmbH §1 Angebot und Vertragsabschluss 1 . Angebote    der    composite    design    GmbH    (nachfolgend    "Verkäufer"    genannt)    erfolgen    stets freibleibend   und   unter   Ausschluss   etwaiger   allgemeiner   Geschäftsbedingungen   des   Kunden,   auch   wenn   diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird. 2 . Die   vom   Kunden   unterzeichnete   bzw.   über   Fernkommunikationsmittel   abgegebene   Bestellung   ist ein   bindendes   Angebot.   Eine   Eingangsbestätigungsemail,   die   sofort   nach   Eingang   der   Bestellung   des   Kunden automatisch   vom   System   generiert   und   versandt   wird,   stellt   keine   Annahme   des   Angebotes   durch   den   Verkäufer dar.   Der   Vertrag   kommt   zustande,   wenn   der   Verkäufer   dieses   Angebot   fernmündlich   oder   innerhalb   von   4 Wochen   durch   Zusendung   einer   Auftragsbestätigung   annimmt   bzw.   dem   Kunden   innerhalb   dieser   Frist   die bestellte    Ware    zusendet.    Der    Verkäufer    ist    jedoch    berechtigt,    in    Einzelfällen    nach    seinem    Ermessen    eine zusätzliche    schriftliche    Bestellung    des    Kunden    anzufordern    und    erst    nach    Eingang    dieser    Bestellung    eine entsprechende   Annahme   in   die   Wege   zu   leiten.   Die   Annahme   erfolgt   unter   dem   Vorbehalt   der   Verfügbarkeit, insbesondere    unter    dem    Vorbehalt    der    richtigen    und    rechtzeitigen    Selbstbelieferung    durch    Zulieferer    des Verkäufers. 3 . Nebenabreden    bedürfen    zu    ihrer    Rechtsgültigkeit    der    Schriftform.    Katalogdarstellungen    bzw. Darstellungen   auf   den   Internetseiten   des   Verkäufers   sind   mit   Rücksicht   auf   etwaige   technische   Fortentwicklung unverbindlich. §2 Geltung der Lieferbedingungen 1 . Diese   allgemeinen   Geschäftsbedingungen   gelten   ausschließlich   und   mit   Abgabe   der   Bestellung durch    den    Kunden    über    das    Internet,    spätestens    jedoch    mit    dem    Empfang    der    Lieferung    oder    Leistung (Vorschläge,   Beratung)   als   vom   Kunden   angenommen.   Diese   Lieferbedingungen   gelten   auch   für   zukünftige Bestellungen   des   Kunden,   ohne   Rücksicht   darauf,   ob   der   Verkäufer   in   jedem   Einzelfall   ausdrücklich   auf   sie Bezug nimmt. §3 Preise und Zahlungen 1 . Die     Preise     verstehen     sich     ab     Werk     und     in     Euro.     Preisangaben     in     Angeboten     und Auftragsbestätigungen   des   Verkäufers   erfolgen   stets   freibleibend:   Maßgebend   sind   die   am   Tage   der   Lieferung jeweils   gültigen   Preise.   Der   Verkäufer   behält   sich   das   Recht   vor,   bei   Verträgen   mit   einer   vereinbarten   Lieferzeit von   mehr   als   4   Monaten   die   Preise   entsprechend   den   eingetretenen   Kostenänderungen,   insbesondere   aufgrund von   Tarifverträgen   oder   Materialpreisänderungen   zu   erhöhen   oder   herabzusetzen.   Beträgt   die   Erhöhung   mehr als    5    %    des    vereinbarten    Preises,    so    steht    dem    Kunden    ein    Vertragslösungsrecht    (Kündigungs-    oder Rücktrittsrecht)    zu.    Voranschläge    für    Instandsetzungs-    und    Einbauarbeiten    werden    so    genau    wie    möglich aufgestellt, sind aber unverbindlich und werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. 2 . Angegebene Versandkosten beziehen sich nur auf Sendungen innerhalb Deutschlands. 3 . Unsere   Rechnungen   sind,   falls   nicht   schriftlich   anders   vereinbart,   sofort,   ohne   Abzug   zur   Zahlung fällig.   Gegen   Ansprüche   des   Verkäufers   kann   der   Kunde   nur   dann   aufrechnen,   wenn   die   Gegenforderung   des Kunden    unbestritten    ist    oder    ein    rechtskräftiger    Titel    vorliegt.    Ein    Zurückbehaltungsrecht    kann    nur    geltend gemacht   werden,   soweit   es   auf   Ansprüchen   aus   dem   zugrundeliegenden   Geschäft   beruht.   Nimmt   der   Verkäufer Wechsel   oder   Schecks   an,   wird   die   Schuld   erst   durch   deren   Einlösung   getilgt.   Diskontspesen   und   alle   mit   der Einziehung      der      Wechsel-      oder      Scheckbeträge      in      Zusammenhang      stehenden      gerichtlichen      und außergerichtlichen   Kosten   trägt   der   Kunde.   Der   Abzug   von   Skonto   bedarf   besonderer   schriftlicher   Vereinbarung. Bei   Zahlungsverzug   des   Kunden   sind   Verzugszinsen   in   Höhe   von   5   %   über   dem   jeweiligen   Basiszinssatz   zu zahlen,   sofern   der   Kunde   Verbraucher   im   Sinne   des   §   13   BGB   ist;   ist   der   Kunde   Unternehmer   im   Sinne   des   §   14 BGB   oder   ist   er   Kaufmann,   so   sind   Zinsen   in   Höhe   von   8   %   über   dem   jeweiligen   Basiszinssatz   zu   zahlen.   Falls der   Verkäufer   in   der   Lage   ist,   einen   höheren   Verzugsschaden   nachzuweisen,   ist   er   berechtigt,   diesen   geltend   zu machen.     Der     Kunde     ist     jedoch     berechtigt,     ihm     nachzuweisen,     dass     dem     Verkäufer     als     Folge     des Zahlungsverzuges   kein   oder   ein   wesentlich   geringerer   Schaden   entstanden   ist.   Der   Verkäufer   ist   berechtigt,   für seine   Forderungen   jederzeit   Sicherheit   zu   verlangen.   Gerät   der   Kunde   mit   einer   Zahlung   in   Verzug   oder   verstößt er   schuldhaft   gegen   vertragswesentliche   Verpflichtungen   einschließlich   diesen   Bedingungen,   so   werden   alle etwaigen   sonstigen   Forderungen   des   Verkäufers   gegen   den   Kunden   sofort   fällig.   Gleiches   gilt   bei   Antrag   auf Eröffnung   des   Insolvenzverfahrens   über   das   Vermögen   des   Kunden.   Falls   der   Kunde   mit   ihm   obliegenden Verpflichtungen   in   Verzug   gerät,   ist   der   Verkäufer   unbeschadet   aller   anderen   Rechte   berechtigt,   unter   Setzung einer     Nachfrist     von     5     Werktagen     vom     Vertrag     zurückzutreten.     Im     Übrigen     gelten     grundsätzlich     die Bestimmungen der §§ 355 ff. HGB. §4 Lieferungen und Lieferfrist 1 . Grundsätzlich   sind   alle   bestellten   Waren   beim   Verkäufer   abzuholen.   Versendungen   erfolgen   nur kostenpflichtig   innerhalb   Deutschlands   auf   ausdrücklichen   Wunsch   des   Kunden   per   Vorkasse   und   auf   Gefahr des Kunden. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Kunden. 2 . Vom    Verkäufer    aufgegebene    Liefertermine    sind    grundsätzlich    unverbindlich.    Wird    eine    feste Lieferzeit   vereinbart,   beginnt   sie   am   Tage   der   Absendung   der   schriftlichen   Auftragsbestätigung   seitens   des Verkäufers,    sofern    über    alle    Auftragseinzelheiten    Klarheit    besteht.    Die    Frist    ist    eingehalten,    wenn    der Liefergegenstand   bei   Fristablauf   zum   Versand   gebracht   oder   die   Versandbereitschaft   mitgeteilt   ist,   in   letzterem Fall jedoch nur, sofern der Kunde abzurufen oder abzuholen hat. 3 . Der   Verkäufer   ist   berechtigt,   bei   Ereignissen   höherer   Gewalt,   bei   Betriebsstörungen   jeglicher   Art, bei   Mangel   an   Arbeitskräften,   Rohmaterial   bzw.   Brennstoffen;   bei   Streiks   und   Aussperrungen   sowie   sonstigen Gründen,   die   zur   Nichtverfügbarkeit   der   Ware   führen,   eingegangene   Lieferverpflichtungen   ganz   oder   teilweise   zu verschieben   oder   aufzuheben.   Ein   Verzugsschaden   kann   in   solchen   Fällen   vom   Kunden   nicht   geltend   gemacht werden. 4 . Ist   ein   fest   vereinbarter   Liefertermin   überschritten,   so   steht   dem   Kunden   unter   Ausschluss   der Bestimmungen   des   §   323   Abs.   2   Nr.   2   BGB   ein   Rücktrittsrecht   nur   dann   zu,   wenn   er   eine   Nachfrist   von mindestens   1   Monat   gesetzt   hat   und   innerhalb   dieser   Nachfrist   die   Lieferung   nicht   erfolgte.   Der   Verkäufer   haftet nach   den   gesetzlichen   Bestimmungen,   soweit   der   zugrunde   liegende   Kaufvertrag   ein   Fixgeschäft   im   Sinn   von   § 323   Abs.   2   Nr.   2   BGB   oder   vom   §   376   HGB   ist.   Sofern   der   Lieferverzug   nicht   auf   einer   von   ihm   zu   vertretenden Vertragsverletzung   beruht,   ist   die   Schadenersatzhaftung   auf   den   vorhersehbaren,   typischerweise   eintretenden Schaden begrenzt. 5 . Wegen   Änderung   an   der   Konstruktion   und   Ausführung,   die   der   Verkäufer   vor   Auslieferung   eines Auftrages   an   dem   betreffenden   Liefergegenstand   ganz   allgemein   vornimmt   und   die   den   Gebrauchswert   des Liefergegenstandes     in     keiner     Weise     einschränken,     kann     eine     Beanstandung     nicht     erfolgen.     Für Sonderanfertigungen   bzw.   Änderungen   oder   Anpassungen   des   Leistungsgegenstandes   (sogenannte   ungängige Teile) auf Veranlassung des Kunden besteht in jedem Fall eine Abnahmepflicht. 6 . Der    Verkäufer    ist    berechtigt,    vertragsgegenständliche    Leistungen    auch    von    Tochter-    oder Beteiligungsgesellschaften (verbundene Unternehmen i.S. von § 15 AktG) erbringen zu lassen. §5 Widerrufsrecht 1 . Sofern   der   Kunde   Verbraucher   im   Sinne   des   §   13   BGB   ist,   ist   er   an   seine   auf   den   Abschluss   eines Vertrages   mit   dem   Verkäufer   gerichtete   Willenserklärung   nicht   gebunden,   wenn   er   sie   fristgerecht   widerrufen hat.   Der   Widerruf   muss   keine   Begründung   enthalten   und   muss   in   Textform   (z.B.:   Brief,   Fax,   Email)   oder   durch Rücksendung   der   Sache   innerhalb   von   5   Wochen   erfolgen.   Die   Frist   beginnt   bei   der   Lieferung   von   Waren   nicht vor   dem   Tag   ihres   Eingangs   beim   Empfänger,   bei   Dienstleistungen   nicht   vor   dem   Tag   des   Vertragsabschlusses und   in   jedem   Fall   nicht   vor   Erhalt   dieser   Belehrung.   Zur   Wahrung   der   Widerrufsfrist   genügt   die   rechtzeitige Absendung   des   Widerrufes   oder   der   Sache.   Widerrufsempfänger   ist   der   Verkäufer   (composite   design   GmbH, Dorfstraße    3,    D-29369    Ummern).    Der    Kunde    ist    zur    Rücksendung    auf    eigene    Kosten    und    eigene    Gefahr verpflichtet,   sofern   er   die   Gegenleistung   oder   eine   Teilzahlung   zum   Zeitpunkt   des   Widerrufes   noch   nicht   erbracht hat,   es   sei   denn,   dass   die   gelieferte   Ware   nicht   der   bestellten   Ware   entspricht.   Im   Falle   eines   Widerrufes   sind die   beiderseits   empfangenen   Leistungen   zurückzugewähren.   Kann   die   empfangene   Leistung   durch   den   Kunden ganz   oder   teilweise   nicht   oder   nur   in   verschlechtertem   Zustand   zurückgewährt   werden,   hat   der   Kunde   insoweit Wertersatz   zu   leisten.   Bei   der   Überlassung   von   Sachen   gilt   dies   nicht,   wenn   die   Verschlechterung   der   Sache ausschließlich   auf   deren   Prüfung   -   wie   es   etwa   in   einem   Ladengeschäft   möglich   gewesen   wäre   -   zurückzuführen ist.   Im   übrigen   kann   der   Kunde   die   Wertersatzpflicht   vermeiden,   wenn   er   die   Sache   nicht   wie   ein   Eigentümer   in Gebrauch    nimmt    und    alles    unterlässt,    was    deren    Wert    beeinträchtigt.    Das    Widerrufsrecht    erlischt    bei    der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger. 2 . Paketversandfähige   Sachen   sind   innerhalb   der   Frist   zurückzusenden   oder,   wenn   diese   nicht   als Paket   versandt   werden   können,   durch   Ausübung   eines   Rücknahmeverlangen   innerhalb   der   in   §   312   d   BGB bestimmten   und   danach   zu   berechnenden   Frist.   Das   Rücknahmeverlangen   muss   in   Textform   (z.B.:   Brief,   Fax, Email)   erfolgen.   Verpflichtungen   zur   Erstattung   von   Zahlungen   muss   der   Kunde   innerhalb   von   30   Tagen   nach Absendung der Widerrufsbelehrung erfüllen. 3 . Der   vorstehende   gesamte   Abschnitt   §   5   ("Widerrufsrecht")   gilt   nur,   sofern   der   Kunde   Verbraucher im   Sinne   des   §   13   BGB   ist.   Gegenüber   juristischen   Personen   des   öffentlichen   Rechts   und   Unternehmern   im Sinne   des   §   14   BGB   ist   ein   Widerrufs-   oder   Rückgaberecht   ausgeschlossen.   Ein   Widerrufsrecht   ist   auch gegenüber     Verbrauchern     ausgeschlossen,     wenn     es     sich     bei     der     vertraglichen     Leistung     um     eine Sonderanfertigung    bzw.    Änderung    oder    Anpassung    einer    Standardleistung    auf    Veranlassung    des    Kunden handelt. §6 Versand und Übergang der Gefahr 1 . Die    Lieferungen    erfolgen    ab    Werk    des    Großhändlers    oder    des    Verkäufers,    die    jeweils    zu Teillieferungen berechtigt sind. 2 . Mit   der   Übergabe   an   den   Kunden,   an   den   Spediteur,   Frachtführer   oder   die   sonst   zur   Ausführung des   Transportes   bestimmte   Person   oder   Anstalt,   spätestens   jedoch   beim   Verlassen   des   Werkes,   geht   die Gefahr    auf    den    Kunden    über.    Versand,    Auswahl    der    Transportmittel    und    des    Transportweges    sowie    evtl. Verpackung werden vom Verkäufer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verrichtet. §7 Sicherungen (Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretungsklausel) 1 . Die   Lieferungen   des   Verkäufers   erfolgen   unter   Eigentumsvorbehalt   gemäß   §   455   BGB   mit   den nachstehenden Erweiterungen. 2 . Die    gelieferten    Gegenstände    bleiben    bis    zur    Erfüllung    aller    gegenwärtigen    und    –    gegenüber Unternehmern   im   Sinne   des   §   14   BGB   -   auch   aller   zukünftigen   Ansprüche   des   Verkäufers   gegen   den   Kunden aus   der   Geschäftsverbindung,   gleichgültig   auf   welchem   Rechtsgrunde   sie   beruhen,   Eigentum   des   Verkäufers (Vorbehaltsware). 3 . a)   Den   Eigentumserwerb   des   Kunden   an   der   Vorbehaltsware   gemäß   §   950   BGB   im   Falle   von   deren Verarbeitung    oder    Umbildung    zu    einer    neuen    Sache    oder    neuem    Bestand    ist    ausgeschlossen.    Etwaige Verarbeitung   oder   Umbildung   der   Vorbehaltsware   erfolgen   für   den   Verkäufer   als   Hersteller   im   Sinne   §   950   BGB, ohne diesen zu verpflichten. b)   Bei   Verarbeitung   oder   Umbildung   mit   anderen,   dem   Verkäufer   nicht   gehörenden   Waren   durch   den Kunden,   steht   dem   Verkäufer   das   Miteigentum   an   der   hergestellten   Sache   in   dem   Verhältnis   zu,   in   dem   der Rechnungswert,    der    bei    der    hergestellten    Sache    verwendeten    Vorbehaltsware    zu    der    Summe    sämtlicher Rechnungswerte aller bei der Herstellung verwendeter Waren stehen. c)   Wird   die   Vorbehaltsware   mit   anderen   Gegenständen   vermischt   oder   verbunden   und   erlischt   hierdurch das   Eigentum   an   der   Vorbehaltsware   (§§   947,   948   BGB),   so   wird   bereits   jetzt   vereinbart,   dass   die   Eigentums- bzw.   Miteigentumsrechte   des   Kunden   an   dem   vermischten   Bestand   oder   den   einheitlichen   Sachen   im   Umfang des   Rechnungswertes   der   Vorbehaltsware   des   Verkäufers   auf   diesen   übergehen   und   der   Kunde   diese   für   den Verkäufer unentgeltlich verwahrt. d)   Für   die   aus   der   Verarbeitung,   Umbildung,   Verbindung   oder   Vermischung   entstehenden   Sachen   oder Bestände   gilt   im   übrigen   das   Gleiche,   wie   für   die   Vorbehaltsware,   auch   diese   Sachen   oder   Bestände   gelten   als Vorbehaltsware im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. e)    Der    Kunde    darf    die    Vorbehaltsware    nur    im    gewöhnlichen    Geschäftsverkehr    zu    seinen    normalen Geschäftsbedingungen   und   solange   er   nicht   in   Verzug   ist,   veräußern.   Er   ist   zur   Weiterveräußerung   gemäß   den nachfolgenden   Ziffern   4   bis   7   für   den   Verkäufer   berechtigt.   Zu   anderen   Verfügungen   über   die   Vorbehaltsware   ist der Kunde nicht berechtigt. 4.         Die   Forderungen   des   Kunden   aus   dem   Weiterverkauf   der   Vorbehaltsware   werden   bereits   jetzt   an   den Verkäufer   abgetreten,   und   zwar   einerlei,   ob   die   Vorbehaltsware   ohne   oder   nach   Verarbeitung,   Umbildung, Verbindung oder Vermischung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. 5.         Für   den   Fall,   dass   die   Vorbehaltsware   vom   Kunden   zusammen   mit   anderen,   nicht   dem   Verkäufer gehörenden   Waren   veräußert   wird,   gilt   die   Abtretung   der   Forderung   aus   der   Weiterveräußerung   nur   in   Höhe   des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. 6.   Wird   die   Vorbehaltsware   nach   Verarbeitung,   insbesondere   mit   nicht   dem   Verkäufer   gehörenden   Waren oder   nach   Verbindung   oder   Vermischung/Umbildung,   weiterveräußert,   so   gilt   die   Abtretung   nur   in   Höhe   des Miteigentumsanteils des Verkäufers an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand. 7.        Wird    die    Vorbehaltsware    vom    Kunden    zur    Erfüllung    eines    Werk-    oder    Werklieferungsvertrages verwandt,   so   wird   die   Forderung   hieraus   im   gleichen   Umfang   im   Voraus   an   den   Verkäufer   abgetreten,   wie   es   in den vorstehenden Absätzen bestimmt ist. 8.         Der   Kunde   ist   berechtigt,   Forderungen   aus   der   Weiterveräußerung   einzuziehen,   solange   er   seinen Zahlungspflichten   gegenüber   dem   Vorbehaltsverkäufer   nachkommt.   Zur   Abtretung   der   Forderung   ist   der   Kunde in   keinem   Fall   befugt.   Er   ist   auf   Verlangen   des   Verkäufers   verpflichtet,   seine   Abnehmer   zu   unterrichten   und   die für die Einbeziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen bzw. herauszugeben. 9.        Übersteigt    der    Wert    der    für    den    Verkäufer    bestehenden    Sicherheiten    dessen    Forderungen    um insgesamt   mehr   als   10   %,   dann   ist   der   Verkäufer   auf   Verlangen   des   Kunden,   insoweit   zur   Freigabe   von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers verpflichtet. 10      Von   einer   Pfändung   oder   anderen   Beeinträchtigungen   durch   Dritte   oder   durch   sonstige   Ereignisse   hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen 11.    Der    Verkäufer    ist    berechtigt,    jederzeit    Herausgabe    der    in    seinem    Eigentum    oder    Miteigentum stehenden    Gegenstände    zu    verlangen,    wenn    Anhaltspunkte    dafür    vorliegen,    dass    die    Erfüllung    seiner Forderungen    durch    den    Kunden    gefährdet    ist    oder    der    Kunde    oder    seine    Abnehmer    gegen    die    ihnen obliegenden   Verpflichtungen   verstoßen.   Gegen   diesen   Herausgabeanspruch   kann   ein   Zurückbehaltungsrecht nicht   geltend   gemacht   werden.   Der   Kunde   ermächtigt   durch   den   Abschluss   des   Liefervertrages   den   Verkäufer zum    Betreten    des    Betriebes    oder    Lagers    und    zur    Wegnahme    der    Ware.    Die    Geltendmachung    des Herausgabeanspruches   und   die   Pfändung   eines   im   Eigentum   oder   Miteigentum   des   Verkäufers   stehenden Gegenstandes   durch   diesen   gelten   nicht   als   Rücktritt   vom   Vertrag.   Weitergehende   Ansprüche   des   Verkäufers, insbesondere   aus   Schadensersatz,   entgangenem   Gewinn   sowie   wegen   Verschlechterung   oder   Untergang   der Sache bleiben unberührt. §8 Gewährleistungsbestimmungen · Der   Verkäufer   übernimmt   für   seine   Liefergegenstände   von   der   Anzeige   ihrer   Fertigstellung   und   vom   Tage des   Versandes   ab   Gewähr   für   eine   dem   jeweiligen   Stand   der   Technik   entsprechende   Fehlerfreiheit   in   Werkstoff und Werkarbeit, auch dann, wenn solche Fehler nach Übergang der Gefahr auf den Kunden auftreten. · Die    Gewährleistungsrechte    des    Kunden    verjähren    innerhalb    eines    Jahres    vom    Gefahrübergang    an. Dieses   gilt   nur,   wenn   der   Kunde   eine   juristische   Person   des   öffentlichen   Rechts,   ein   öffentlich   rechtliches Sondervermögen    oder    ein    Unternehmer    im    Sinne    des    §    14    BGB    ist.    Ansonsten    gelten    die    gesetzlichen Bestimmungen. · Normale     Abnutzung     fällt     nicht     unter     die     Gewährleistung,     desgleichen     nicht     Schäden     infolge unsachgemäßer    Behandlung,    z.    B.    Überlastung    über    die    vom    Deutschen    Institut    für    Normung    (DIN) festgesetzten    Tragfähigkeiten,    wobei    die    Beweislast    dafür,    dass    der    nicht    durch    normale    Abnutzung    oder Überlastung entstanden, ist beim Kunden liegt. · Ersatz    für    Folgeschäden,    insbesondere    Ersatz    etwaiger    Bearbeitungskosten,    Aufwendungen    oder Verwendungen seitens des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen. · Die    Gewährleistungspflicht    setzt    voraus,    dass    während    der    Gewährleistungsfrist    keinerlei    Ersatzteile fremder   Herkunft   verwendet   und   keine   Eingriffe   von   dritter   Hand   vorgenommen   werden   und   dass   sofort   bei   der Mängelanzeige    ausdrücklich    und    schriftlich    kostenlose    Instandsetzung    verlangt    wird.    Grundsätzlich    hat    der Verkäufer   bei   Vorliegen   eines   Sach-   oder   Werkmangels   zunächst   bis   zu   zweimal   nachzubessern.   Dem   Kunden ist jedoch bei Fehlschlagen der Nachbesserung ein Minderungsrecht vorbehalten. · Die Haftung des Verkäufers für Rechtsmängel ist ausgeschlossen. · Ist   der   Kunde   Unternehmer   im   Sinne   des   §   14   BGB,   setzen   Mängelansprüche   des   Kunden   voraus,   dass er   seinen   nach   §   377   HGB   geschuldeten   Untersuchungs-   und   Rügepflichten   ordnungsgemäß   nachgekommen ist. §9 Haftungsausschluss · Hat   der   Verkäufer   für   einen   Schaden   aufzukommen,   der   leicht   fahrlässig   verursacht   wurde,   so   haftet   der Verkäufer,   soweit   nicht   Leben,   Körper   und   Gesundheit   verletzt   wurden,   beschränkt.   Die   Haftung   besteht   nur   bei Verletzung    vertragswesentlicher    Pflichten    und    ist    auf    den    bei    Vertragsabschluss    vorhersehbaren    typischen Schaden    begrenzt.    Soweit    der    Schaden    durch    eine    vom    Verkäufer    für    den    betreffenden    Schadenfall abgeschlossene   Versicherung   gedeckt   ist,   haftet   der   Verkäufer   nur   für   etwaige   damit   verbundene   Nachteile   des Kunden. §10 Allgemeine Bedingungen · Für   alle   Vereinbarungen   und   Rechtshandlungen   gilt   sowohl   für   den   Verkäufer   als   auch   für   den   Kunden ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). · Im   Falle   der   Unwirksamkeit   einzelner   Vertragsbedingungen   bleiben   die   üblichen   Bedingungen   gültig. Soweit    infolge    der    einschlägigen    Rechtsprechung    des    BGH    eine    Lieferbedingung    in    ihrem    Rechtsstand zweifelhaft   sein   sollte,   so   ist   diese   im   Rahmen   der   Leitsätze   des   BGH   auszulegen   und   als   derart   vereinbart anzusehen. · Als   Erfüllungsort   der   Leistungen   und   Zahlungen   gilt   der   Geschäftssitz   des   Verkäufers.   Sofern   der   Kunde Unternehmer   im   Sinne   des   §   14   BGB   ist,   ist   ausschließlicher   Gerichtsstand   Gifhorn.   Der   Verkäufer   ist   jedoch berechtigt,    den    Kunden    auch    an    seinem    allgemeinen    Gerichtsstand    zu    verklagen.    Falls    der    Kunde    nach   Vertragsabschluss     seinen     Wohnsitz     oder     gewöhnlichen     Aufenthaltsort     aus     dem     Geltungsbereich     der Bundesrepublik   Deutschland   verlegt,   ist   der   Geschäftssitz   des   Verkäufers   Gerichtsstand.   Dies   gilt   auch,   falls Wohnsitz   oder   gewöhnlicher   Aufenthalt   des   Kunden   im   Zeitpunkt   der   Klageerhebung   nicht   bekannt   sind.   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Ummern, den 19. August 2021 composite design GmbH Dorfstraße 3 D-29369 Ummern Gerichtsstand Gifhorn St.-Nr.: 19/206/01497, Finanzamt Gifhorn
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