AGB’s
© composite design GmbH 2012.
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09.00 - 18.00 Uhr
Es gelten unsere hier veröffentlichten AGB’s.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der composite design GmbH
§1 Angebot und Vertragsabschluss
1
.
Angebote
der
composite
design
GmbH
(nachfolgend
"Verkäufer"
genannt)
erfolgen
stets
freibleibend
und
unter
Ausschluss
etwaiger
allgemeiner
Geschäftsbedingungen
des
Kunden,
auch
wenn
diesen
im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2
.
Die
vom
Kunden
unterzeichnete
bzw.
über
Fernkommunikationsmittel
abgegebene
Bestellung
ist
ein
bindendes
Angebot.
Eine
Eingangsbestätigungsemail,
die
sofort
nach
Eingang
der
Bestellung
des
Kunden
automatisch
vom
System
generiert
und
versandt
wird,
stellt
keine
Annahme
des
Angebotes
durch
den
Verkäufer
dar.
Der
Vertrag
kommt
zustande,
wenn
der
Verkäufer
dieses
Angebot
fernmündlich
oder
innerhalb
von
4
Wochen
durch
Zusendung
einer
Auftragsbestätigung
annimmt
bzw.
dem
Kunden
innerhalb
dieser
Frist
die
bestellte
Ware
zusendet.
Der
Verkäufer
ist
jedoch
berechtigt,
in
Einzelfällen
nach
seinem
Ermessen
eine
zusätzliche
schriftliche
Bestellung
des
Kunden
anzufordern
und
erst
nach
Eingang
dieser
Bestellung
eine
entsprechende
Annahme
in
die
Wege
zu
leiten.
Die
Annahme
erfolgt
unter
dem
Vorbehalt
der
Verfügbarkeit,
insbesondere
unter
dem
Vorbehalt
der
richtigen
und
rechtzeitigen
Selbstbelieferung
durch
Zulieferer
des
Verkäufers.
3
.
Nebenabreden
bedürfen
zu
ihrer
Rechtsgültigkeit
der
Schriftform.
Katalogdarstellungen
bzw.
Darstellungen
auf
den
Internetseiten
des
Verkäufers
sind
mit
Rücksicht
auf
etwaige
technische
Fortentwicklung
unverbindlich.
§2 Geltung der Lieferbedingungen
1
.
Diese
allgemeinen
Geschäftsbedingungen
gelten
ausschließlich
und
mit
Abgabe
der
Bestellung
durch
den
Kunden
über
das
Internet,
spätestens
jedoch
mit
dem
Empfang
der
Lieferung
oder
Leistung
(Vorschläge,
Beratung)
als
vom
Kunden
angenommen.
Diese
Lieferbedingungen
gelten
auch
für
zukünftige
Bestellungen
des
Kunden,
ohne
Rücksicht
darauf,
ob
der
Verkäufer
in
jedem
Einzelfall
ausdrücklich
auf
sie
Bezug nimmt.
§3 Preise und Zahlungen
1
.
Die
Preise
verstehen
sich
ab
Werk
und
in
Euro.
Preisangaben
in
Angeboten
und
Auftragsbestätigungen
des
Verkäufers
erfolgen
stets
freibleibend:
Maßgebend
sind
die
am
Tage
der
Lieferung
jeweils
gültigen
Preise.
Der
Verkäufer
behält
sich
das
Recht
vor,
bei
Verträgen
mit
einer
vereinbarten
Lieferzeit
von
mehr
als
4
Monaten
die
Preise
entsprechend
den
eingetretenen
Kostenänderungen,
insbesondere
aufgrund
von
Tarifverträgen
oder
Materialpreisänderungen
zu
erhöhen
oder
herabzusetzen.
Beträgt
die
Erhöhung
mehr
als
5
%
des
vereinbarten
Preises,
so
steht
dem
Kunden
ein
Vertragslösungsrecht
(Kündigungs-
oder
Rücktrittsrecht)
zu.
Voranschläge
für
Instandsetzungs-
und
Einbauarbeiten
werden
so
genau
wie
möglich
aufgestellt, sind aber unverbindlich und werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
2
.
Angegebene Versandkosten beziehen sich nur auf Sendungen innerhalb Deutschlands.
3
.
Unsere
Rechnungen
sind,
falls
nicht
schriftlich
anders
vereinbart,
sofort,
ohne
Abzug
zur
Zahlung
fällig.
Gegen
Ansprüche
des
Verkäufers
kann
der
Kunde
nur
dann
aufrechnen,
wenn
die
Gegenforderung
des
Kunden
unbestritten
ist
oder
ein
rechtskräftiger
Titel
vorliegt.
Ein
Zurückbehaltungsrecht
kann
nur
geltend
gemacht
werden,
soweit
es
auf
Ansprüchen
aus
dem
zugrundeliegenden
Geschäft
beruht.
Nimmt
der
Verkäufer
Wechsel
oder
Schecks
an,
wird
die
Schuld
erst
durch
deren
Einlösung
getilgt.
Diskontspesen
und
alle
mit
der
Einziehung
der
Wechsel-
oder
Scheckbeträge
in
Zusammenhang
stehenden
gerichtlichen
und
außergerichtlichen
Kosten
trägt
der
Kunde.
Der
Abzug
von
Skonto
bedarf
besonderer
schriftlicher
Vereinbarung.
Bei
Zahlungsverzug
des
Kunden
sind
Verzugszinsen
in
Höhe
von
5
%
über
dem
jeweiligen
Basiszinssatz
zu
zahlen,
sofern
der
Kunde
Verbraucher
im
Sinne
des
§
13
BGB
ist;
ist
der
Kunde
Unternehmer
im
Sinne
des
§
14
BGB
oder
ist
er
Kaufmann,
so
sind
Zinsen
in
Höhe
von
8
%
über
dem
jeweiligen
Basiszinssatz
zu
zahlen.
Falls
der
Verkäufer
in
der
Lage
ist,
einen
höheren
Verzugsschaden
nachzuweisen,
ist
er
berechtigt,
diesen
geltend
zu
machen.
Der
Kunde
ist
jedoch
berechtigt,
ihm
nachzuweisen,
dass
dem
Verkäufer
als
Folge
des
Zahlungsverzuges
kein
oder
ein
wesentlich
geringerer
Schaden
entstanden
ist.
Der
Verkäufer
ist
berechtigt,
für
seine
Forderungen
jederzeit
Sicherheit
zu
verlangen.
Gerät
der
Kunde
mit
einer
Zahlung
in
Verzug
oder
verstößt
er
schuldhaft
gegen
vertragswesentliche
Verpflichtungen
einschließlich
diesen
Bedingungen,
so
werden
alle
etwaigen
sonstigen
Forderungen
des
Verkäufers
gegen
den
Kunden
sofort
fällig.
Gleiches
gilt
bei
Antrag
auf
Eröffnung
des
Insolvenzverfahrens
über
das
Vermögen
des
Kunden.
Falls
der
Kunde
mit
ihm
obliegenden
Verpflichtungen
in
Verzug
gerät,
ist
der
Verkäufer
unbeschadet
aller
anderen
Rechte
berechtigt,
unter
Setzung
einer
Nachfrist
von
5
Werktagen
vom
Vertrag
zurückzutreten.
Im
Übrigen
gelten
grundsätzlich
die
Bestimmungen der §§ 355 ff. HGB.
§4 Lieferungen und Lieferfrist
1
.
Grundsätzlich
sind
alle
bestellten
Waren
beim
Verkäufer
abzuholen.
Versendungen
erfolgen
nur
kostenpflichtig
innerhalb
Deutschlands
auf
ausdrücklichen
Wunsch
des
Kunden
per
Vorkasse
und
auf
Gefahr
des Kunden. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Kunden.
2
.
Vom
Verkäufer
aufgegebene
Liefertermine
sind
grundsätzlich
unverbindlich.
Wird
eine
feste
Lieferzeit
vereinbart,
beginnt
sie
am
Tage
der
Absendung
der
schriftlichen
Auftragsbestätigung
seitens
des
Verkäufers,
sofern
über
alle
Auftragseinzelheiten
Klarheit
besteht.
Die
Frist
ist
eingehalten,
wenn
der
Liefergegenstand
bei
Fristablauf
zum
Versand
gebracht
oder
die
Versandbereitschaft
mitgeteilt
ist,
in
letzterem
Fall jedoch nur, sofern der Kunde abzurufen oder abzuholen hat.
3
.
Der
Verkäufer
ist
berechtigt,
bei
Ereignissen
höherer
Gewalt,
bei
Betriebsstörungen
jeglicher
Art,
bei
Mangel
an
Arbeitskräften,
Rohmaterial
bzw.
Brennstoffen;
bei
Streiks
und
Aussperrungen
sowie
sonstigen
Gründen,
die
zur
Nichtverfügbarkeit
der
Ware
führen,
eingegangene
Lieferverpflichtungen
ganz
oder
teilweise
zu
verschieben
oder
aufzuheben.
Ein
Verzugsschaden
kann
in
solchen
Fällen
vom
Kunden
nicht
geltend
gemacht
werden.
4
.
Ist
ein
fest
vereinbarter
Liefertermin
überschritten,
so
steht
dem
Kunden
unter
Ausschluss
der
Bestimmungen
des
§
323
Abs.
2
Nr.
2
BGB
ein
Rücktrittsrecht
nur
dann
zu,
wenn
er
eine
Nachfrist
von
mindestens
1
Monat
gesetzt
hat
und
innerhalb
dieser
Nachfrist
die
Lieferung
nicht
erfolgte.
Der
Verkäufer
haftet
nach
den
gesetzlichen
Bestimmungen,
soweit
der
zugrunde
liegende
Kaufvertrag
ein
Fixgeschäft
im
Sinn
von
§
323
Abs.
2
Nr.
2
BGB
oder
vom
§
376
HGB
ist.
Sofern
der
Lieferverzug
nicht
auf
einer
von
ihm
zu
vertretenden
Vertragsverletzung
beruht,
ist
die
Schadenersatzhaftung
auf
den
vorhersehbaren,
typischerweise
eintretenden
Schaden begrenzt.
5
.
Wegen
Änderung
an
der
Konstruktion
und
Ausführung,
die
der
Verkäufer
vor
Auslieferung
eines
Auftrages
an
dem
betreffenden
Liefergegenstand
ganz
allgemein
vornimmt
und
die
den
Gebrauchswert
des
Liefergegenstandes
in
keiner
Weise
einschränken,
kann
eine
Beanstandung
nicht
erfolgen.
Für
Sonderanfertigungen
bzw.
Änderungen
oder
Anpassungen
des
Leistungsgegenstandes
(sogenannte
ungängige
Teile) auf Veranlassung des Kunden besteht in jedem Fall eine Abnahmepflicht.
6
.
Der
Verkäufer
ist
berechtigt,
vertragsgegenständliche
Leistungen
auch
von
Tochter-
oder
Beteiligungsgesellschaften (verbundene Unternehmen i.S. von § 15 AktG) erbringen zu lassen.
§5 Widerrufsrecht
1
.
Sofern
der
Kunde
Verbraucher
im
Sinne
des
§
13
BGB
ist,
ist
er
an
seine
auf
den
Abschluss
eines
Vertrages
mit
dem
Verkäufer
gerichtete
Willenserklärung
nicht
gebunden,
wenn
er
sie
fristgerecht
widerrufen
hat.
Der
Widerruf
muss
keine
Begründung
enthalten
und
muss
in
Textform
(z.B.:
Brief,
Fax,
Email)
oder
durch
Rücksendung
der
Sache
innerhalb
von
5
Wochen
erfolgen.
Die
Frist
beginnt
bei
der
Lieferung
von
Waren
nicht
vor
dem
Tag
ihres
Eingangs
beim
Empfänger,
bei
Dienstleistungen
nicht
vor
dem
Tag
des
Vertragsabschlusses
und
in
jedem
Fall
nicht
vor
Erhalt
dieser
Belehrung.
Zur
Wahrung
der
Widerrufsfrist
genügt
die
rechtzeitige
Absendung
des
Widerrufes
oder
der
Sache.
Widerrufsempfänger
ist
der
Verkäufer
(composite
design
GmbH,
Dorfstraße
3,
D-29369
Ummern).
Der
Kunde
ist
zur
Rücksendung
auf
eigene
Kosten
und
eigene
Gefahr
verpflichtet,
sofern
er
die
Gegenleistung
oder
eine
Teilzahlung
zum
Zeitpunkt
des
Widerrufes
noch
nicht
erbracht
hat,
es
sei
denn,
dass
die
gelieferte
Ware
nicht
der
bestellten
Ware
entspricht.
Im
Falle
eines
Widerrufes
sind
die
beiderseits
empfangenen
Leistungen
zurückzugewähren.
Kann
die
empfangene
Leistung
durch
den
Kunden
ganz
oder
teilweise
nicht
oder
nur
in
verschlechtertem
Zustand
zurückgewährt
werden,
hat
der
Kunde
insoweit
Wertersatz
zu
leisten.
Bei
der
Überlassung
von
Sachen
gilt
dies
nicht,
wenn
die
Verschlechterung
der
Sache
ausschließlich
auf
deren
Prüfung
-
wie
es
etwa
in
einem
Ladengeschäft
möglich
gewesen
wäre
-
zurückzuführen
ist.
Im
übrigen
kann
der
Kunde
die
Wertersatzpflicht
vermeiden,
wenn
er
die
Sache
nicht
wie
ein
Eigentümer
in
Gebrauch
nimmt
und
alles
unterlässt,
was
deren
Wert
beeinträchtigt.
Das
Widerrufsrecht
erlischt
bei
der
Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger.
2
.
Paketversandfähige
Sachen
sind
innerhalb
der
Frist
zurückzusenden
oder,
wenn
diese
nicht
als
Paket
versandt
werden
können,
durch
Ausübung
eines
Rücknahmeverlangen
innerhalb
der
in
§
312
d
BGB
bestimmten
und
danach
zu
berechnenden
Frist.
Das
Rücknahmeverlangen
muss
in
Textform
(z.B.:
Brief,
Fax,
Email)
erfolgen.
Verpflichtungen
zur
Erstattung
von
Zahlungen
muss
der
Kunde
innerhalb
von
30
Tagen
nach
Absendung der Widerrufsbelehrung erfüllen.
3
.
Der
vorstehende
gesamte
Abschnitt
§
5
("Widerrufsrecht")
gilt
nur,
sofern
der
Kunde
Verbraucher
im
Sinne
des
§
13
BGB
ist.
Gegenüber
juristischen
Personen
des
öffentlichen
Rechts
und
Unternehmern
im
Sinne
des
§
14
BGB
ist
ein
Widerrufs-
oder
Rückgaberecht
ausgeschlossen.
Ein
Widerrufsrecht
ist
auch
gegenüber
Verbrauchern
ausgeschlossen,
wenn
es
sich
bei
der
vertraglichen
Leistung
um
eine
Sonderanfertigung
bzw.
Änderung
oder
Anpassung
einer
Standardleistung
auf
Veranlassung
des
Kunden
handelt.
§6 Versand und Übergang der Gefahr
1
.
Die
Lieferungen
erfolgen
ab
Werk
des
Großhändlers
oder
des
Verkäufers,
die
jeweils
zu
Teillieferungen berechtigt sind.
2
.
Mit
der
Übergabe
an
den
Kunden,
an
den
Spediteur,
Frachtführer
oder
die
sonst
zur
Ausführung
des
Transportes
bestimmte
Person
oder
Anstalt,
spätestens
jedoch
beim
Verlassen
des
Werkes,
geht
die
Gefahr
auf
den
Kunden
über.
Versand,
Auswahl
der
Transportmittel
und
des
Transportweges
sowie
evtl.
Verpackung werden vom Verkäufer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verrichtet.
§7 Sicherungen (Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretungsklausel)
1
.
Die
Lieferungen
des
Verkäufers
erfolgen
unter
Eigentumsvorbehalt
gemäß
§
455
BGB
mit
den
nachstehenden Erweiterungen.
2
.
Die
gelieferten
Gegenstände
bleiben
bis
zur
Erfüllung
aller
gegenwärtigen
und
–
gegenüber
Unternehmern
im
Sinne
des
§
14
BGB
-
auch
aller
zukünftigen
Ansprüche
des
Verkäufers
gegen
den
Kunden
aus
der
Geschäftsverbindung,
gleichgültig
auf
welchem
Rechtsgrunde
sie
beruhen,
Eigentum
des
Verkäufers
(Vorbehaltsware).
3
.
a)
Den
Eigentumserwerb
des
Kunden
an
der
Vorbehaltsware
gemäß
§
950
BGB
im
Falle
von
deren
Verarbeitung
oder
Umbildung
zu
einer
neuen
Sache
oder
neuem
Bestand
ist
ausgeschlossen.
Etwaige
Verarbeitung
oder
Umbildung
der
Vorbehaltsware
erfolgen
für
den
Verkäufer
als
Hersteller
im
Sinne
§
950
BGB,
ohne diesen zu verpflichten.
b)
Bei
Verarbeitung
oder
Umbildung
mit
anderen,
dem
Verkäufer
nicht
gehörenden
Waren
durch
den
Kunden,
steht
dem
Verkäufer
das
Miteigentum
an
der
hergestellten
Sache
in
dem
Verhältnis
zu,
in
dem
der
Rechnungswert,
der
bei
der
hergestellten
Sache
verwendeten
Vorbehaltsware
zu
der
Summe
sämtlicher
Rechnungswerte aller bei der Herstellung verwendeter Waren stehen.
c)
Wird
die
Vorbehaltsware
mit
anderen
Gegenständen
vermischt
oder
verbunden
und
erlischt
hierdurch
das
Eigentum
an
der
Vorbehaltsware
(§§
947,
948
BGB),
so
wird
bereits
jetzt
vereinbart,
dass
die
Eigentums-
bzw.
Miteigentumsrechte
des
Kunden
an
dem
vermischten
Bestand
oder
den
einheitlichen
Sachen
im
Umfang
des
Rechnungswertes
der
Vorbehaltsware
des
Verkäufers
auf
diesen
übergehen
und
der
Kunde
diese
für
den
Verkäufer unentgeltlich verwahrt.
d)
Für
die
aus
der
Verarbeitung,
Umbildung,
Verbindung
oder
Vermischung
entstehenden
Sachen
oder
Bestände
gilt
im
übrigen
das
Gleiche,
wie
für
die
Vorbehaltsware,
auch
diese
Sachen
oder
Bestände
gelten
als
Vorbehaltsware im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
e)
Der
Kunde
darf
die
Vorbehaltsware
nur
im
gewöhnlichen
Geschäftsverkehr
zu
seinen
normalen
Geschäftsbedingungen
und
solange
er
nicht
in
Verzug
ist,
veräußern.
Er
ist
zur
Weiterveräußerung
gemäß
den
nachfolgenden
Ziffern
4
bis
7
für
den
Verkäufer
berechtigt.
Zu
anderen
Verfügungen
über
die
Vorbehaltsware
ist
der Kunde nicht berechtigt.
4.
Die
Forderungen
des
Kunden
aus
dem
Weiterverkauf
der
Vorbehaltsware
werden
bereits
jetzt
an
den
Verkäufer
abgetreten,
und
zwar
einerlei,
ob
die
Vorbehaltsware
ohne
oder
nach
Verarbeitung,
Umbildung,
Verbindung oder Vermischung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.
5.
Für
den
Fall,
dass
die
Vorbehaltsware
vom
Kunden
zusammen
mit
anderen,
nicht
dem
Verkäufer
gehörenden
Waren
veräußert
wird,
gilt
die
Abtretung
der
Forderung
aus
der
Weiterveräußerung
nur
in
Höhe
des
Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
6.
Wird
die
Vorbehaltsware
nach
Verarbeitung,
insbesondere
mit
nicht
dem
Verkäufer
gehörenden
Waren
oder
nach
Verbindung
oder
Vermischung/Umbildung,
weiterveräußert,
so
gilt
die
Abtretung
nur
in
Höhe
des
Miteigentumsanteils des Verkäufers an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand.
7.
Wird
die
Vorbehaltsware
vom
Kunden
zur
Erfüllung
eines
Werk-
oder
Werklieferungsvertrages
verwandt,
so
wird
die
Forderung
hieraus
im
gleichen
Umfang
im
Voraus
an
den
Verkäufer
abgetreten,
wie
es
in
den vorstehenden Absätzen bestimmt ist.
8.
Der
Kunde
ist
berechtigt,
Forderungen
aus
der
Weiterveräußerung
einzuziehen,
solange
er
seinen
Zahlungspflichten
gegenüber
dem
Vorbehaltsverkäufer
nachkommt.
Zur
Abtretung
der
Forderung
ist
der
Kunde
in
keinem
Fall
befugt.
Er
ist
auf
Verlangen
des
Verkäufers
verpflichtet,
seine
Abnehmer
zu
unterrichten
und
die
für die Einbeziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen bzw. herauszugeben.
9.
Übersteigt
der
Wert
der
für
den
Verkäufer
bestehenden
Sicherheiten
dessen
Forderungen
um
insgesamt
mehr
als
10
%,
dann
ist
der
Verkäufer
auf
Verlangen
des
Kunden,
insoweit
zur
Freigabe
von
Sicherungen nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.
10
Von
einer
Pfändung
oder
anderen
Beeinträchtigungen
durch
Dritte
oder
durch
sonstige
Ereignisse
hat
der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen
11.
Der
Verkäufer
ist
berechtigt,
jederzeit
Herausgabe
der
in
seinem
Eigentum
oder
Miteigentum
stehenden
Gegenstände
zu
verlangen,
wenn
Anhaltspunkte
dafür
vorliegen,
dass
die
Erfüllung
seiner
Forderungen
durch
den
Kunden
gefährdet
ist
oder
der
Kunde
oder
seine
Abnehmer
gegen
die
ihnen
obliegenden
Verpflichtungen
verstoßen.
Gegen
diesen
Herausgabeanspruch
kann
ein
Zurückbehaltungsrecht
nicht
geltend
gemacht
werden.
Der
Kunde
ermächtigt
durch
den
Abschluss
des
Liefervertrages
den
Verkäufer
zum
Betreten
des
Betriebes
oder
Lagers
und
zur
Wegnahme
der
Ware.
Die
Geltendmachung
des
Herausgabeanspruches
und
die
Pfändung
eines
im
Eigentum
oder
Miteigentum
des
Verkäufers
stehenden
Gegenstandes
durch
diesen
gelten
nicht
als
Rücktritt
vom
Vertrag.
Weitergehende
Ansprüche
des
Verkäufers,
insbesondere
aus
Schadensersatz,
entgangenem
Gewinn
sowie
wegen
Verschlechterung
oder
Untergang
der
Sache bleiben unberührt.
§8 Gewährleistungsbestimmungen
·
Der
Verkäufer
übernimmt
für
seine
Liefergegenstände
von
der
Anzeige
ihrer
Fertigstellung
und
vom
Tage
des
Versandes
ab
Gewähr
für
eine
dem
jeweiligen
Stand
der
Technik
entsprechende
Fehlerfreiheit
in
Werkstoff
und Werkarbeit, auch dann, wenn solche Fehler nach Übergang der Gefahr auf den Kunden auftreten.
·
Die
Gewährleistungsrechte
des
Kunden
verjähren
innerhalb
eines
Jahres
vom
Gefahrübergang
an.
Dieses
gilt
nur,
wenn
der
Kunde
eine
juristische
Person
des
öffentlichen
Rechts,
ein
öffentlich
rechtliches
Sondervermögen
oder
ein
Unternehmer
im
Sinne
des
§
14
BGB
ist.
Ansonsten
gelten
die
gesetzlichen
Bestimmungen.
·
Normale
Abnutzung
fällt
nicht
unter
die
Gewährleistung,
desgleichen
nicht
Schäden
infolge
unsachgemäßer
Behandlung,
z.
B.
Überlastung
über
die
vom
Deutschen
Institut
für
Normung
(DIN)
festgesetzten
Tragfähigkeiten,
wobei
die
Beweislast
dafür,
dass
der
nicht
durch
normale
Abnutzung
oder
Überlastung entstanden, ist beim Kunden liegt.
·
Ersatz
für
Folgeschäden,
insbesondere
Ersatz
etwaiger
Bearbeitungskosten,
Aufwendungen
oder
Verwendungen seitens des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
·
Die
Gewährleistungspflicht
setzt
voraus,
dass
während
der
Gewährleistungsfrist
keinerlei
Ersatzteile
fremder
Herkunft
verwendet
und
keine
Eingriffe
von
dritter
Hand
vorgenommen
werden
und
dass
sofort
bei
der
Mängelanzeige
ausdrücklich
und
schriftlich
kostenlose
Instandsetzung
verlangt
wird.
Grundsätzlich
hat
der
Verkäufer
bei
Vorliegen
eines
Sach-
oder
Werkmangels
zunächst
bis
zu
zweimal
nachzubessern.
Dem
Kunden
ist jedoch bei Fehlschlagen der Nachbesserung ein Minderungsrecht vorbehalten.
·
Die Haftung des Verkäufers für Rechtsmängel ist ausgeschlossen.
·
Ist
der
Kunde
Unternehmer
im
Sinne
des
§
14
BGB,
setzen
Mängelansprüche
des
Kunden
voraus,
dass
er
seinen
nach
§
377
HGB
geschuldeten
Untersuchungs-
und
Rügepflichten
ordnungsgemäß
nachgekommen
ist.
§9 Haftungsausschluss
·
Hat
der
Verkäufer
für
einen
Schaden
aufzukommen,
der
leicht
fahrlässig
verursacht
wurde,
so
haftet
der
Verkäufer,
soweit
nicht
Leben,
Körper
und
Gesundheit
verletzt
wurden,
beschränkt.
Die
Haftung
besteht
nur
bei
Verletzung
vertragswesentlicher
Pflichten
und
ist
auf
den
bei
Vertragsabschluss
vorhersehbaren
typischen
Schaden
begrenzt.
Soweit
der
Schaden
durch
eine
vom
Verkäufer
für
den
betreffenden
Schadenfall
abgeschlossene
Versicherung
gedeckt
ist,
haftet
der
Verkäufer
nur
für
etwaige
damit
verbundene
Nachteile
des
Kunden.
§10 Allgemeine Bedingungen
·
Für
alle
Vereinbarungen
und
Rechtshandlungen
gilt
sowohl
für
den
Verkäufer
als
auch
für
den
Kunden
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
·
Im
Falle
der
Unwirksamkeit
einzelner
Vertragsbedingungen
bleiben
die
üblichen
Bedingungen
gültig.
Soweit
infolge
der
einschlägigen
Rechtsprechung
des
BGH
eine
Lieferbedingung
in
ihrem
Rechtsstand
zweifelhaft
sein
sollte,
so
ist
diese
im
Rahmen
der
Leitsätze
des
BGH
auszulegen
und
als
derart
vereinbart
anzusehen.
·
Als
Erfüllungsort
der
Leistungen
und
Zahlungen
gilt
der
Geschäftssitz
des
Verkäufers.
Sofern
der
Kunde
Unternehmer
im
Sinne
des
§
14
BGB
ist,
ist
ausschließlicher
Gerichtsstand
Gifhorn.
Der
Verkäufer
ist
jedoch
berechtigt,
den
Kunden
auch
an
seinem
allgemeinen
Gerichtsstand
zu
verklagen.
Falls
der
Kunde
nach
Vertragsabschluss
seinen
Wohnsitz
oder
gewöhnlichen
Aufenthaltsort
aus
dem
Geltungsbereich
der
Bundesrepublik
Deutschland
verlegt,
ist
der
Geschäftssitz
des
Verkäufers
Gerichtsstand.
Dies
gilt
auch,
falls
Wohnsitz
oder
gewöhnlicher
Aufenthalt
des
Kunden
im
Zeitpunkt
der
Klageerhebung
nicht
bekannt
sind.
Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Ummern, den 19. August 2021
composite design GmbH
Dorfstraße 3
D-29369 Ummern
Gerichtsstand Gifhorn
St.-Nr.: 19/206/01497, Finanzamt Gifhorn